II. Der Hof ten Grolle in Ückendorf

Der Hof ten Grolle in Ückendorf 1, zum Kirchspiel Wattenscheid gehörig, war ein Unterhof des der Äbtis­sin zu Essen gehörigen Oberhofes Huckarde 2. Letzterer, ein alter Reichshof der karolingischen Kaiser, war dem ehemaligen adeligen Kanonissenstift zu Astnide (Essen) (gegründet 852) bereits von Kaiser Ludwig dem Deutschen (843-876) wahrscheinlich 860 auf dem Friedenskongreß zu Koblenz überwiesen worden und bei Erhebung des Klosters zu einem kaiserlichen freiweltlichen Stift unter der Äbtissin als Fürstin im Jahre 1275 auf dieses übergegangen.

Der Unterhof ten Grolle muß bereits sehr früh an das Kloster Essen gekommen sein, da er dem bei Dortmund gelegenen Oberhof Huckarde unterstellt war, obgleich die Äbtissin von Essen in unmittelbarer Nähe des Hofes ten Grolle eine größere Anzahl Oberhöfe, selbst in Ückendorf, den Hof Ückendorf, in Gelsenkirchen den Bruckhof, in Rottenhausen Nienhausen besaß. andernfalls hätte es nahegelegen, ihn einem von diesen zu unterstellen.

Die älteste bekannte Erwähnung des Hofes geschieht in einem Register 3 aus dem Jahre 1332, das dem Kettenbuch (Liber catenatus) von Essen 4 als Vorlage diente. Letzteres ist zwischen 1408 und 1411 ent­standen. In seinem ersten Teil enthält es das Abgabenverzeichnis der einzelnen Essener Oberhöfe und der dazugehörigen Unterhöfe. Nach ihm hatte der mansus to dem Grolle 14 modios brasii, 2 vasa siligi­nis, 6 modios avene (14 Scheffel Malz, 2 Fass Roggen, 6 Scheffel Hafer) zu leisten. Nach der Höhe die­ser Abgabepflicht möchte man annehmen, daß der Hof damals eine Einheit bildete. Im Jahre 1486 erscheint er geteilt.

In dem Schatzbuch der Grafschaft Mark von 1486 5 ist aufgeführt unter

Utkentorp

Evert then Groll 4 g

Gerwyn ten Grol 2 g (Essens)

Aus dem Zusatz bei dem kleineren Hof könnte geschlossen werden, daß dieser damals allein dem Stift gehörte. Indes beziehen sich die weiter folgenden Urkunden von 1524, 1555, 1562 ff. zweifellos auf den größeren Hof, wie daraus hervorgeht, daß die Erben des neuen Besitzers der Hofes, auf den die Urkunden lauten, sich später Große-Grollmann nannten. Es ist daher anzunehmen, daß auch nach der Teilung der größere Hof der Abtei Essen verblieb, und der Vermerk "Essens" in dem Schatzbuch sich verzeichnet unter:

Niederamt Bockum, Specificatio der Bauernschaft Ückendorf wegen der Kaminsteuer, praesentatum den 17. September 1664

Grundherr
Feuerstätte  Neu Matricul 1654
Canonicci 
zu Essen
Pfächtiger Henrich von Grollmann, ein ein halb Hovener, drei Feuerstätten, deren eine im Backhaus von einer alten Frau, die andre von einem stockalten gebrechlichen Leibzüchter gebraucht wird, unvermögend. Reichst.  Stbr.
1 39
Abtei Essen Pfächtiger Jürgen Grollman, ein Hovener, eine Feuerstätte, ist sein Haus von diesem Sommer nebens seinem Korn abgebrannt, hat ein Oertgen in der Scheuer, woselbsten Feuer hat; item wohnet einer auf dessen Grunde in einem selbstgemachten Dietrich in der Wiesche genannt. 3
 

Wie gesagt, betreffen die Urkunden von 1524, 1555, 1562 usw. nur den größeren Grollmanshof, sie finden sich in der Kindlinger'schen Sammlung im Staatsarchiv Münster, Bd. 121, der nur von dem Oberhof Huckarde handelt 6 .

1524, November   12. Msc. II 121 S. 53 in copia antiqua

Wenemar von Bodelschwing , Droste und oberster Schulte des Hofes zu Huckarde und die 12 Geschworenen des Hofes bekunden, daß Johann ten Grole , des verstorbenen Gordes Sohn, hofhöriger Mann in den Hof zu Huckarde, auf sein Verlangen aus der Zugehörigkeit zu dem genannten Hof entlassen ist, vorbehaltlich jedoch seiner Erbgerechtigkeit des hovesgudes ten Grole, nachdem er als Ersatz für sich einen freien Mann, Quirin Brockhoff , gestellt und die Gegenseite ihn statt seiner empfangen hat.

1524, November   12. Msc. II 121 S. 55 in copia antiqua

Wenemar von Bodelschwing , Droste und oberster Schulte des Hofes zu Huckarde, belehnt im Namen der Äbtissin zu Essen Johann ten Grole, Gordes Sohn, und dessen Frau Gertrud zu 2 freien und unhuldi­gen Händen mit dem Hofesgut ten Grole im Kirchspiel Wattenscheid, das zum Hof Huckarde gehört.

555, Februar   6. Msc. II 121 S. 56 in copia vidimata

Die Küsterin des Stiftes Essen belehnt Johann Grolman, Johannis und der Gertrud  Sohn, nachdem des­sen Bruder Heinrich, der vorher damti belehnt war, gestorben, mit dem Hofesgut zu Grolle.

1562, März   2. Msc. II. 121 S. 167

Mit Genehmigung der Äbtissin von Essen verkaufen die Brüder Johann, Matthias, Gerhard und Wessel Grolman  und Mechtilde, Johanns Frau, und Mette, des Matthias Frau, den von ihren Eltern stark ver­schuldet überkommenen Hof zum Groll, da sie die verpfändeten Stücke desselben nicht einlösen können, und da ihnen überdies im Jahre 1559 ihr Haus in Essen abgebrannt ist, vorbehaltlich ewiger Wie­dereinlösung an Georg von Asbeck.

1562, in originale nebst der hierhergehörigen Korrespondenz.

Revers des Jürgen von Asbeck  über die Behandigung seiner zwei Söhne Goddert und Georgen an dem Hofe zum Groll zu Wattenscheid, welche er mit Genehmigung der Fürstin von den Geschwistern und Erben Grolman gekauft hat, doch bleibt den Erben Grolman, der Fürstin und ihrem Kapitel die Wiedereinlösung zu ewigen Zeiten vorbehalten.

1622 wurde nach Godderts Absterben Rütger von Asbeck , Sohn der Eheleute Johannes von Asbeck zum Gahr 7 und der Anna Schadelich  mit dem Hofe behandelt. (Revers in Originale.)

1663 Behandigung für Johann Sigismund und Adolf Joachim Adrian von Asbeck  mit der Grollmanshofe in copia.

1704 wurde der Hof eingelöst durch Johann und Anna am großen Groll zu Ückendorf, worüber Rütger von Asbeck Quittung erteilte.

Daß die Familie des Johann ten Grole  nach der Entlassung aus der Zugehörigkeit zu dem Hofe (1524) auf diesem verblieb, ist nicht anzunehmen. Johann war durch die Entlassung aus der Zugehörigkeit zu dem Hofe und die Belehnung aus einem hofhörigen Hofbesitzer ein freier Gutsherr geworden, während der von ihm gestellte Ersatzmann, Quirin Brockhoff , Besitzer des Hofes wurde, aber nur als Hintersass (vergl. Kindlinger , "Geschichte der deutschen Hörigkeit" Berlin 1819 S. 33). Es kommt hinzu, daß der Hof nicht groß genug war, um zwei Familien zu ernähren; es ist daher wahrscheinlich, daß die Familie den Hof verpachtete und nach Essen zog, wo ihr Haus 1559 abbrannte. 
Jedenfalls war sie 1562 nach dem Verkauf an die Asbecks nicht mehr auf dem Hofe, da in der Urkunde von 1562 ausdrücklich angeführt ist, daß die Verkäufer "mit ihrer allingen ihn undt zubehör ausgegan" d. h. den Hof verlassen haben. In einer Urkunde über den Verkauf eines Hauses in Essen aus dem Jahre 1573 wird das Haus des Johann Grolman  als Nachbarhaus erwähnt.

Die Familie Asbeck hat nicht auf dem Hofe gewohnt; sie war ein altadeliges Geschlecht, daß das zwischen Gelsenkirchen und Steele liegende Rittergut zum Gahr oder Goor besaß, also in unmittelbarer Nähe des Hofes ten Grole wohnte; sie hatten ihn verpachtet, wie aus der Kaminsteuerrolle 8 von 1664 hervorgeht, wo auf ihm ein Pächter saß, der nach dem Hofe Grollman genannt wurde.

Möglich ist, daß aber doch Nachkommen des Johann Grolman  später zunächst als Pächter wieder auf den Hof zurückgekehrt sind, da die Äbtissin für sich und das Kapitel wowie die Verkäufer Johann Grolman und Mechthilde  in der Urkunde von 1562 für sich und Erben zugestanden hatten, daß sie die Wiedereinlösung "allein vor sich undt niemand anders thun sollen und wollen." Da die Äbtissin und das Kapitel den Hof nicht einlösten, würde die Vermutung dafür sprechen, daß die Erben des Verkäufers ihn eingelöst haben. Wahrscheinlicher aber ist, daß Nachkommen des Johann Grolman nicht mehr vorhan­den waren 9, da die Behandigung seitens der Äbtissin im Jahre 1708 "nach geschehener Reluition erfolgte", d. h. auf Grund des Rechtes, daß sich die Äbtissin in den Behandigungsurkunden stets ausdrücklich vorzubehalten pflegte, nach dem Ableben des Vorbesitzers über das Gut frei zu verfügen, im vorliegenden Falle die Letztbehandigten aber abgefunden 10 und gestorben waren, sodaß die Äbtissin zur Verfügung über den Hof berechtigt war. Es spricht hierfür auch der Umstand, daß die Einlösenden "am großen Groll" genannt werden, also anscheinend vorher einen anderen Namen gehabt haben. Hätte ein Nachkomme des Johann Grolman  den Hof eingelöst, würde dieser wohl mit seinem inzwischen ange­nommenen Namen Grolman aufgeführt worden sein.

1708 wurde auf Absterben der Letztbehandigten Gebrüder von Asbeck und nach geschehener Relution wieder an die Grollmanshofe behandet Johann Bulmke , genannt Grollman und seine Ehefrau Eune to Middeldorf  mit zwei freien Händen, doch "mit diesem expressen Vorbehalt, wann zu einiger Zeit die Äbtissin oder das Kapitel die 1300 silbernen Taler, womit die Hofe vor diesem von den Herren Asbeck belegt war, wieder erlegen würde, daß alsdann die Hofe mit huldigen und hörigen Händen wieder sollte empfangen werden."

Die folgenden Behandigungsbriefe finden sich im Staatsarchiv Düsseldorf, Stift Essen XXII, Nr. 8.

1729 Januar 20. ist auf Absterben Eune to Middeldorff, Ehefrau Johann Bulmkes, genannt Grollman, und da aus alsolcher Ehe keine Kinder vorhanden, hinwiederum Johann Bulmkes künftige Ehehausfrau Anna Elisabeth Elling  auf dessen untertänigstes Bitten mit einer freien und unhuldigen Hand an der Grollmanshove im Kirchspiel Wattenscheid, in den Oberhof Huckarde gehörig, behandet worden 11. Dabei wurde der Vorbehalt wie 1708 gemacht.

1729 Februar 16. ist Wilhelm Grosse-Grollman  an die Grollmanshofe im Kirchspiel Wattenscheid gelegen, in den Oberhof Huckarde gehörig, zu zwei freien und unhuldigen Händen behandet worden, eine für sich und die andere innerhalb Jahresfrist zu benennen, ad effectum agendi; sollen zum Vorgewinn 55 Reichstaler bezahlt werden, salvon juribus, Solut (d. h. der übliche Schluß, insbesondere auch der Vorbehalt wie 1708).

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Der Sachverhalt ist folgender: Bald nach der Einlösung des Hofes im Jahre 1704 ist Johann am großen Groll gestorben. Die Witwe Anna, geborene Middeldorf, heiratete in zweiter Ehe Johann Bulmke, der 1708 mit seiner Frau mit dem Hof behandet wird. Nach dem Tode seiner ersten Frau beantragt Bulmke, seine zweite Frau Anna Elisabeth Elling an deren Stelle mit einer freien Hand an dem Hof zu behanden, was auch 1729 geschah.

Da nach Hofrecht die Kinder erster Ehe und unter diesen der älteste Sohn der Regel nach in den Hof folgten, (siehe Sammlung merkwürdiger Nachrichten und Urkunden für die Geschichte Deutschlands von Nicolaus Kindlinger, Leipzig 1806) machte der älteste Sohn des Johann am großen Groll, Wilhelm Grosse-Grollman, nachdem die übrigen Erben zu seinen Gunsten verzichtet hatten, seine Ansprüche gegen seinen Stiefvater geltend, ließ sich ad effectum agendi d. h. behufs Verfolgung seines Rechtes, mit dem Hof belehnen und führte den Prozeß durch alle Instanzen durch.

Über dessen Ausgang ist nichts bekannt; vermutlich hat Wilhelm Grosse-Grollman ihn nicht mehr erlebt, da im Jahre 1752 die älteste Tochter des Johann Bulmke und deren Ehemann Johann Engelbert Terneden, der von nun an den Namen Grollman führte, und nach deren Verzichtleistung im Jahre 1805 ihr ältester Sohn Georg Grosse-Grollman, mit dem Hof belehnt wurde.

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1752 Juli 18. hat die Äbtissin nach Absterben Johann Bulmkes  genannt Grollman, welcher am 13. Janu­ar 1708 und Anna Elisabeth Elling , so am 20. Januar 1729 an die große Grollhove behandigt worden, hinwiederum unter dem Vorbehalt wie 1708, vorgetr. Eheleute älteste Tochter Anna Elisabetham Grollman  und deren Ehemann Joannem Engelbertum Terneden , jetzo Grollmann genannt, mit zwei frei­en und unhuldigen Händen an die Grollmanshouve im Kirchspiel Wattenscheid und zu Oberhof Huckarde gehörig, behandet, sollen zum Vorgewinn 60 Rthler, salv juribus ad 10 Rthler 37 1/2 Stüber, sowie 2 Mark essendisch zahlen.

Der Prediger Elling  zu Gelsenkirchen als Oheim und angeborener Vormund der A. E. Grollmann hat dieser Behandigung beigewohnt.

1810 Belehnungsbrief der Großherzoglich-Bergischen Behandiungskammer für Georg Heinrich Grosse-Grollman  "daß wir auf Abstand der Anne Elisabeth und Absterben des Johann Engelbert ter Nedden, welche anno 1752 zuletzt behandet waren, hinwiederum dieser beiden Eheleute ältesten Sohn und Nachfolger Georg Grosse-Grollmann ......."

Über die weiteren Schicksale des Hofes und der Familie ist folgendes bekannt:

Von den drei Söhnen des Georg Heinrich Grosse-Grollmann erbte der älteste Johann Heinrich Wilhelm Grosse-Grollmann  den Hof, der zweite Georg Heinrich, heiratete nach Hessler (Grollmannshof in Hessler, jetzt Gelsenkirchen, Hesslerstr. 51, der dritte Sohn, Johann Dietrich , heiratete 1834 Anna Catharina Holthaus , genannt Jöhe, und erhielt den Jöhehof in Westerfilde bei Bodelschwing bei Dortmund, der jetzt gleichfalls Grollmanshof heißt.

Der älteste Sohn des Georg Heinrich Wilhelm Große-Grollman , Wilhelm, gestorben 16. April 1899, ver­zichtet zugunsten seines Bruders Heinrich auf den Hof. Letzterer verkaufte ihn 1905 an die Gelsenkir­chener Bergwerke A.G. und siedelte nach Röhlinghausen (Stadtkreis Wanne-Eickel) über, wo er kinder­los am 26. Juni 1918 starb.

Die Kinder des Besitzers des Jöhehofes haben den alten Namen Grollmann wieder angenommen. Die Familie ist evangelisch.

Über den kleineren Grollmanshof ist außer der Beteiligung an der Aufteilung der Schüffeler Heide im Jahre 1776 Näheres nicht bekannt. Die Besitzer hießen in der späteren Zeit Kleine-Grollmann; sie waren katholisch.

Der letzte Besitzer starb 1886 und vermachte seinen Besitz testamentarisch der katholischen Kirchen­gemeinde Wattenscheid, die ihn inzwischen auch an die Gelsenkirchener Bergwerks AG verkauft hat. Er war Junggeselle.

Mit dem Übergang des Vermögens der Gelsenkirchener Bergwerks AG an die Ver. Stahlwerke AG zu Düsseldorf sind beide Höfe an diese gekommen. Sie wurden zu Beamtenwohnungen umgebaut. Der kleinere Hof trägt die Hausnummer Gelsenkirchen, Almastraße 60 a, das alte Haus des größeren die Hausnummer Almastraße 63, während ein um 1870 errichteter Neubau an der Grolmannstraße liegt.

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1 Ückendorf bildet jetzt einen Teil von Gelsenkirchen, der Hof liegt also jetzt in der Stadtgemeinde Gelsenkirchen-Buer.

2 Geschichte des Oberhofes Huckarde von Dr. Curt Deipenbrock in "Beiträgen für Geschichte von Stadt und Stift Essen." Heft 44

3 Ein Teil des Registers ist in dem Kindlinger'schen Manuskript 121 im Staatsarchiv Münster enthalten.

4 Das "Heberegister des Stiftes Essen nach dem Kettenbuch im Essener Münsterarchiv" ist herausgegeben von Franz Arens in den "Beiträgen zur Geschichte von Stadt und Stift Essen" Heft 34

5 Das Schatzbuch der Grafschaft Mark vom Jahre 1486" befindet sich im Staatsarchiv Münster, ein Auszug in "Ausgewählte Quellen und Tabellen zur Wirtschaftsgeschichte der Grafschaft Mark", herausgegeben von A. Meister, Dortmund, 1909, Verlag Fr. Wilh. Ruhfus, Dortmund. Es enthält die Verteilung der ersten außerordentlichen Steuer der Grafschaft Mark auf das platte Land, die auf den beiden Landtagen zu Wickede vom 24. April und 4. Mai 1486 als erste allgemeine Steuer beschlossen war.

Wessen Gut 200 Gulden Wert hatte, sollte 6 Gulden zahlen
" 100 " 4 "
" 75 " 3 "
" 50 " 2 "
" 25 " 1 "

6 Die vollständigen Urkunden siehe Anlage zu II, Seite 20 ff.

7 Gahr oder Goor, Rittergut bei Gelsenkirchen, im Besitz der Familie von Asbeck.

8 Aus Veröffentlichungen des Staatsarchivs Wanne-Eickel Band 1 Dr. Schulte "Die Bevölkerung des Amtes Bochum im Jahre 1664." Zur Deckung der Auslagen für den Türckenkrieg ordnete der Große Kurfürst, als die clevisch-märkischen Stände die Bewilligung verzögerten, am 18. April 1664 die Ausschreibung einer Kaminsteuer an. Über den Rahmen eines Verzeichnisses der einzelnen Kamine geht die Bochumer List hinaus "indem sie die Haushaltungsvorstände nach Eigentümern und Mietern, Köttern, Tagelöhnern etc. unterscheidet. So wächst die Feuerstätten-Liste zu einer Quelle der Hofes- und Familiengeschichte, des Wohlstandes, der Steuerkraft und der grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse hinaus."

9 In den Kirchenbüchern der lutherischen Kirchengemeinde zu Essen (erhalten von 1657 an), wie auch der dortigen reformierten Gemeinde (erhalten von 1698 an) findet sich außer nicht in Betracht kommenden Patenschaften nur eine Eintragung betreffend einen Grolman: Liste der Konfirmierten 1729 Dom. Misericord. Johann Friedrich Grolman. Dieser kann der Nachkomme eines Bruders von Johann und Mechthilde gewesen sein.

10 Die Familie von Asbeck war, die der ganze märkische Adel, damals mehr und mehr verarmt. Die Verschuldung der Asbecks wurde so stark, daß sie ihre eigenen Bauern anpumpten und um 1760 Haus Gahr unter den Hammer kam. Es ist daher wahrscheinlich, daß sie mit der Einlösung des Hofes durch den damaligen Aussitzer Johan am großen Groll und Anna durchaus einverstanden waren, wenn ein Einspruch des Johann Grolman nicht mehr in Frage kam.

11 Hinter dem Auszug aus dem Behandigungsprotokoll vom 20 Januar 1729 findet sich in den Akten folgende Notiz: "Zu diesem Jahre ward der Prozeß zwischen Wilhelm Grollman und seinem Stiefvater geführt, wegen des juris potioris zu dem großen Grollmansgut, auf welchen letzterer als ein Aufkömmling kein Recht hat; wie in den Akten zu ersehen, die nachstehend wegen der verweigerten Pacht zwischen den Eheleuten Grollman und der Fürstin bis 1750 durch alle drei Instanzen und Revision geführt wurden. 1729 standen die übrigen Erben behufs Wilhelms Grollman ab."

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