Am Niederrhein, wo in den Jahrhunderten, in denen bei uns Familiennamen sich festsetzten, die Gehöfte größtenteils einzeln lagen, gab die Zubebennung nach dem Wohnort das einfachste genauere Kennzeichen des bis dahin nur nach seinem Hofnamen (Personennamen) benannten Besitzers, wogegen in der Stadt eher und häufiger die zu dem Rufnamen hinzugefügte Gewerbebezeichnung zum Familiennamen führte.
In den älteren niederrheinischen Familiennamen, also des 13. bis 16. Jahrhundert, überwiegen daher bei Familien, die vom Lande stammen, die nach dem Wohnsitz des ersten Trägers seines Geschlechtsnamens entstandenen Namen. Dieser Name wurde auch bei der Übersiedelung in die Stadt beibehalten. Dagegen wurde auf dem Lande bei einem Besitzwechsel der neue Eigentümer meist wieder nach dem Hofe genannt, sodaß dieser für ihn namengebend wurde. Hier liegt eine Hauptschwierigkeit für die Familienforschung, da nunmehr verschiedene Träger desselben Namens erscheinen, für die kein anderer Zusammenhang besteht, als daß Sie, vielleicht vorübergehend, auf demselben Hof gelebt haben.
Am besten hat dies der Oberappellationsgerichtsrat Wilhelm Schmidt in Arnsberg in seinem Aufsatz "Das Land Delbrück und seine Bewohner" ausgeführt .Schildert er in diesem auch nur die Zustände im Lande Delbrück (Kreis Paderborn), so treffen sie doch fast vollkommen auf ganz Westfalen zu:
" Was Hofbesitz bedeutet, geht aus dem Umstand hervor, daß der Name des
Hofes Name der darauf wohnenden Familie wird. Eine Erbtochter nimmt bei ihrer
Verheiratung nie den Namen ihres Mannes an; dieser adoptiert vielmehr den Namen
des Hofes und den gleichklingenden Namen seiner jungen Frau. Die Kinder werden
ebenfalls nur nach dem Hof genannt. Nicht selten vergessen die Leute ihren
angeborenen Familiennamen.
Diese Sitte, wogegen Regierungsverfügungen vielfach vergebens angekämpft
haben, war eine naturwüchsige und durch ganz Deutschland verbreitete. In der
deutschen Landgemeinde wird nämlich nur der Hof repräsentiert. Der Name,
welchen die Geburt gegeben, geht deshalb auf im Namen des Gutes, welches mit der
Repräsentation in der Gemeinde bekleidet ist. Die Heirat auf ein Gut ist
gewissermaßen eine Ehe mit dem Gute. Das Gut selbst ist und bleibt aber der
Nähr- und Pflegevater der Familie. Das Landvolk weiß ein solches Verhältnis
zu würdigen und verknüpft mit demselben die ganze Bedeutung seiner
Existenz."